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Das "Rundum sorglos"
Aufmaß in Dresden

Das perfekte Aufmaß für alle, die eine Immobilien im Raum Dresden und Umgebung vermessen wollen. Zertifiziert nach WoFlV und DIN 277.

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Aufmaßservice: vollständig, korrekt & stichtagsbezogen von unseren Vermessungstechnikern.

Kreditinstitute

Präzise Aufmaße nach der WoFlV oder DIN277 zur Vervollständigung von Unterlagen bzw. als Sicherheit im Kreditvergabeprozess.

Architekten

Planungs- und Konstruktionszeichnungen in Formaten wie PDF, .dxf oder .dwg direkt für Ihr nächstes Projekt.

Makler / Verkäufer

Verkaufsfördernde Objektdaten, Visualisierungen & präzise Flächenermittlungen für noch bessere Exposés.

So funktioniert es in 3 Schritten

In nur 3 Schritten zum perfekten Aufmaß, Grundrisserstellung oder Wohnflächenberechnung.

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Muster-Aufmaße

Hier finden Sie verschiedene Aufmaßmuster von verschiedenen Objekten. Sehen Sie im Detail, was Sie mit Ihrem Aufmaß erhalten.

Wohnung (WoFIV)

Aufmaß und Flächenaufstellung einer klassischen Wohnung.

Muster ansehen

Einfamilienhaus (WoFIV)

Detailliertes Aufmaß eines kompletten Einfamilienhauses.

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Mehrfamilienhaus (DIN 277)

Flächenaufstellung eines großen Gewerbe- oder Mehrfamilienobjekts.

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Machen Sie es sich einfach

Warum Sie die Wohnflächenberechnung den Profis überlassen sollten.

Ohne Vermessung Fettback

  • Ungenaue Ergebnisse bei der Eigenmessung
  • Fehlerhafte Berechnung von Dachschrägen (WoFlV)
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Häufige Fragen

Was zählt zur Wohnfläche und was nicht?

Zur Wohnfläche gehören alle Wohn- und Schlafräume, Küche, Bad und Flure. Balkone und Terrassen werden meist zu 25 % angerechnet. Kellerräume, unausgebaute Dachböden oder Waschküchen zählen hingegen als Nutzfläche und nicht zur Wohnfläche.

Wie werden Dachschrägen nach WoFlV berechnet?

Bereiche mit einer Höhe von über 2,00 m zählen zu 100 %. Zwischen 1,00 m und 2,00 m wird die Fläche nur zur Hälfte (50 %) berechnet. Flächen unter 1,00 m Höhe zählen überhaupt nicht zur Wohnfläche (0 %).

Was ist der Unterschied zwischen WoFlV und DIN 277?

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist der rechtliche Standard bei Miet- und Kaufverträgen für Wohnraum und zieht Flächen wie Dachschrägen ab. Die DIN 277 berechnet oft die reine Brutto-Grundfläche ohne Abzüge, was zu einer (oft falschen) höheren Quadratmeterzahl führt.

Das sagen unsere Kunden

"Sehr schnelle Terminvergabe und absolut reibungslose Einmessung. Um den Papierkram beim Amt mussten wir uns nicht kümmern."

– Thomas M., Bauherr

"Professionell, freundlich und absolut pünktlich. Die Kosten entsprachen exakt der gesetzlichen Vorgabe, keine Überraschungen."

– Sabine K., Architektin

"Als Projektentwickler schätzen wir die hohe Zuverlässigkeit. Vom Aufmaß bis zur Teilung lief alles komplett reibungslos und nach Zeitplan."

– Markus R., Immobilienentwickler

"Das Team war super hilfsbereit. Selbst bei schwierigen Grenzverläufen wurde eine pragmatische und rechtssichere Lösung gefunden."

– Julia W., Eigentümerin

"Perfekter Service! Die amtliche Einmessung für unseren Neubau war extrem schnell erledigt. Sehr kompetent und super transparenter Preis."

– Andreas L., Hausbauer
4.8 / 5 Sternen basierend auf über 50 Bewertungen

Qualität & Expertise

Mitgliedschaften, Zulassungen und Partner, die unsere fachliche Kompetenz belegen.

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