zugelassen in Sachsen
Nach dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) müssen alle Gebäude amtlich eingemessen werden, die nach dem 24. Juni 1991 neu errichtet oder im Grundriss wesentlich verändert wurden (z.B. Gebäude, Garage, Anbauten > 10 m²).
Ersparen Sie sich rechtliche Konflikte oder gar ein Zwangsgeld durch das Katasteramt. Als zugelassener ÖbVI kümmere ich mich zuverlässig um die Erfüllung Ihrer Pflicht.
Die Kosten für die amtliche Gebäudeeinmessung sind im Freistaat Sachsen durch die Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) strikt geregelt. Das bedeutet für Sie: Transparente, einheitliche Gebühren ohne versteckte Aufschläge – egal, welchen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) Sie nehmen.
Wir kalkulieren Ihnen im Voraus exakt die anfallenden Gebühren!
Gebäude einmessen lassen ohne Stress. Wir übernehmen alle notwendigen Schritte für Sie.
Nach Abschluss der Baumaßnahme sind Eigentümer in Sachsen verpflichtet, das Gebäude amtlich einmessen zu lassen. Wir erledigen das fristgerecht.
Die Messdaten fließen direkt ins amtliche Liegenschaftskataster ein und aktualisieren die digitale Liegenschaftskarte.
Keine weiteren Behördengänge, schnelle Abwicklung, transparente Gebühren und professionelle Beratung von unseren Experten.
Warum Sie die Einmessung den Profis überlassen sollten.
In 3 einfachen Schritten zur fertigen Einmessung
Oder online unseren Kalkulator nutzen.
In maximal 5 Minuten ist vorab alles für Sie geklärt.
Einschließlich der Meldung an das zuständige Vermessungsamt.
Zahlreiche Bauherren und Unternehmen in Sachsen verlassen sich auf unsere Zuverlässigkeit.
"Schnelle und unkomplizierte Abwicklung. Nach Fertigstellung unseres Hauses haben wir direkt den Termin bekommen. Sehr zu empfehlen!"
- Familie Müller, Dresden
"Kompetente Beratung am Telefon und der Messtrupp war super freundlich. Wir mussten uns um nichts bezüglich des Katasteramts kümmern."
- Jens S., Radebeul
"Alles reibungslos. Faires Angebot ohne versteckte Kosten. Danke an das Team von Herrn Fettback."
- Bauunternehmen Lehmann
"Wir haben den Kalkulator genutzt und der Preis hat exakt gestimmt. Keine bösen Überraschungen beim Amt. Top Service!"
- Sabine K., Meißen
"Sehr schnelle Reaktion auf meine Online-Anfrage. Innerhalb von 2 Wochen war alles eingemessen und gemeldet. Besser geht's nicht."
- Thomas R., Freital
"Herr Fettback und sein Team sind absolut professionell. Pünktlich, zuverlässig und sehr freundlich. 100% Empfehlung."
- Architekturbüro H., Dresden
"Nach dem stressigen Hausbau war die unkomplizierte Einmessung eine echte Erleichterung. Sehr transparente Kommunikation."
- Claudia W., Pirna
"Perfekter Service! Die Meldung an das Vermessungsamt wurde direkt vom Team übernommen. Ich musste mich um nichts kümmern."
- Markus G., Radebeul
Die wichtigsten Antworten rund um die Gebäudeeinmessung.
Die Einmessung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss zeitnah nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgen, sobald die äußeren Abmessungen feststehen.
Die Bauabsteckung erfolgt vor dem Bau (damit die Baufirma weiß, wo sie bauen darf). Die Gebäudeeinmessung erfolgt nach dem Bau, um das fertige Gebäude rechtssicher in das amtliche Liegenschaftskataster einzutragen.
Das Vermessungsamt wird Sie mit Fristsetzung auffordern, die Einmessung nachzuholen. Kommen Sie dem nicht nach, kann die Behörde ein Zwangsgeld verhängen und die Einmessung von Amts wegen veranlassen.
Nein, sofern das Grundstück für unsere Vermessungsingenieure frei zugänglich ist, müssen Sie nicht zwingend vor Ort sein.
Die Kosten sind in der sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) geregelt und richten sich nach der Grundrissfläche des Gebäudes. Wir erstellen Ihnen vorab gern eine unverbindliche Gebührenvorschau.
Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) stehe ich mit meinem Team für höchste Präzision, Zuverlässigkeit und rechtssichere Vermessungsleistungen im Freistaat Sachsen.
Jetzt kostenlose Gebührenvorschau anfordern"Sehr schnelle Terminvergabe und absolut reibungslose Einmessung. Um den Papierkram beim Amt mussten wir uns nicht kümmern."
"Professionell, freundlich und absolut pünktlich. Die Kosten entsprachen exakt der gesetzlichen Vorgabe, keine Überraschungen."
"Als Projektentwickler schätzen wir die hohe Zuverlässigkeit. Vom Aufmaß bis zur Teilung lief alles komplett reibungslos und nach Zeitplan."
"Das Team war super hilfsbereit. Selbst bei schwierigen Grenzverläufen wurde eine pragmatische und rechtssichere Lösung gefunden."
"Perfekter Service! Die amtliche Einmessung für unseren Neubau war extrem schnell erledigt. Sehr kompetent und super transparenter Preis."
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