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Grundstücksteilung
in Sachsen

Alle Infos zur Vermessung & Teilung des Grundstücks. Erfahren Sie alles über Kosten, Ablauf und Voraussetzungen für die Flurstückszerlegung im Liegenschaftskataster und Grundbuch.

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Fachexpertise

zugelassen in Sachsen

Was ist eine Grundstücksteilung?

Wir helfen Ihnen, Ihr Grundstück im Liegenschaftskataster und Grundbuch rechtssicher in zwei oder mehr Teile zu teilen.

Wozu eine Grundstücksteilung?

Häufige Gründe sind Verkauf von Teilflächen, Erbauseinandersetzungen, Schenkungen oder die Bebauung durch eine oder mehrere Parteien.

Was muss ich beachten?

Es gelten bauordnungsrechtliche Vorschriften (z.B. Abstandsflächen, Erschließung). Im Freistaat Sachsen ist keine Teilungsgenehmigung erforderlich, umso mehr gilt es die Sächsische Bauordnung zu beachten.

Was kostet die Teilung?

Die Kosten der Flurstückszerlegung hängen vom Bodenrichtwert, der Anzahl der neuen Grenzpunkte und der Länge der neuen Grenzen ab.

Ablauf einer Grundstücksteilung

Von der Beantragung bis zum neuen Grundbucheintrag

1

Antrag & Planung

Vorprüfung der Teilbarkeit und Beantragung der Vermessung durch den Eigentümer.

2

Grenztermin

Vermessung vor Ort und Abmarkung der neuen Grenzen im Beisein der Beteiligten.

3

Grundbuch

Bildung neuer Flurstücke mit Übernahme ins Liegenschaftskataster und Eintrag ins Grundbuch.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Realteilung und ideeller Teilung?

Bei einer Realteilung entstehen physisch und rechtlich neue Flurstücke durch eine feste Grenzziehung im Grundbuch. Bei der ideellen Teilung (z.B. nach WEG) erwerben Sie Miteigentumsanteile, ohne dass neue Flurstücke gebildet werden.

Welche Voraussetzungen müssen für die Teilung erfüllt sein?

Die neu entstehenden Grundstücke müssen baurechtlich zulässig sein (z.B. Einhaltung von Abstandsflächen laut Bebauungsplan) und eine eigene Erschließung (Zugang zu Straßen, Versorgungsleitungen) aufweisen.

Wie lange dauert eine Grundstücksteilung?

Von der Vermessung bis zur endgültigen Umschreibung im Grundbuch sollten Sie mit einem Zeitrahmen von 3 bis 12 Monaten rechnen, da mehrere Behörden (Bauamt, Katasteramt, Grundbuchamt) beteiligt sind.

Das sagen unsere Kunden

"Sehr schnelle Terminvergabe und absolut reibungslose Einmessung. Um den Papierkram beim Amt mussten wir uns nicht kümmern."

– Thomas M., Bauherr

"Professionell, freundlich und absolut pünktlich. Die Kosten entsprachen exakt der gesetzlichen Vorgabe, keine Überraschungen."

– Sabine K., Architektin

"Als Projektentwickler schätzen wir die hohe Zuverlässigkeit. Vom Aufmaß bis zur Teilung lief alles komplett reibungslos und nach Zeitplan."

– Markus R., Immobilienentwickler

"Das Team war super hilfsbereit. Selbst bei schwierigen Grenzverläufen wurde eine pragmatische und rechtssichere Lösung gefunden."

– Julia W., Eigentümerin

"Perfekter Service! Die amtliche Einmessung für unseren Neubau war extrem schnell erledigt. Sehr kompetent und super transparenter Preis."

– Andreas L., Hausbauer
4.8 / 5 Sternen basierend auf über 50 Bewertungen

Qualität & Expertise

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